Am 17. Mai geht’s um den mündigen Patienten!

Am 17. Mai wird bei uns in der Schweiz über den Verfassungsartikel “Zukunft mit Komplementärmedizin” abgestimmt. Dieser Artikel wurde im Jahr 2004 durch eine Initiative angeregt, die inzwischen zurückgezogen wurde, weil das Parlament einen vernünftigen Gegenvorschlag gutgeheißen hat.

Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Verankerung der Komplementärmedizin in der Bundesverfassung
  • Ärztliche Komplementärmedizin in die Grundversicherung aufnehmen
  • Nationale Diplome für nichtärztliche Therapeuten schaffen
  • Lehre und Forschung für Komplementärmedizin sicherstellen

Ich gehe mal davon aus, dass der Artikel angenommen wird. Denn bei uns in der Schweiz tendieren immer mehr Kantone zu einem liberalen Gesundheitsgesetz, das voraussetzt, dass der Patient mündig genug ist zu entscheiden, wo er sich behandeln lassen will.
Daher brauchen wir auch keine Skeptiker-Organisationen, die für uns das Denken übernehmen und “arme Bürger mit geringer Hirnmasse” vor den bösen Quacksalbern warnen ;-)

Hier erfahrt Ihr mehr vom JA-Komitee “Zukunft mit Komplementärmedizin”.

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