Wenn das stimmt, was Alexander Skuhala da in unseren geschlossenen Hypno-Insider-Blog gepostet hat, ist das ein Knüller:
(Zitat Skuhala)
im Zuge meiner Firmengründung in Österreich (Unternehmensberatung, verbunden mit Hypnose, Mentaltraining, …) habe ich über Umwege erfahren, dass Hypnose in Österreich von jeder/m ausgeübt/angeboten werden darf, und zwar ohne Gewerbeberechtigung!
Es gibt da eine Verordnung aus dem Jahre 1996, bei der die Tätigkeiten der Lebens- und Sozialberater beschrieben werden. Dort steht unter Punkt 3:
Folgende Tätigkeiten fallen nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung 1994 (Privatunterricht, Medizin, Psychotherapie):
- Entspannungstraining
- Tanzmeditation, Tai-Chi, Quigong, Feldenkrais,
Rolfing, Yoga, Shiatsu
- Ismakogie
- Durchführung von Polarity
- Eurythmie
- Hypnose, Hypnoseschulung und -forschung
- Atemtherapie
- Logotherapie und ExistenzanalyseNach aktuellen Informationen der Bezirkshauptmannschaft (Zulassungsstelle für Gewerbe), hat sich seit 1996 nichts mehr geändert.
(Ende Zitat)
Frage: Weiß da jemand mehr darüber? Denn bis heute hält sich hartnäckig das Gerücht, dass in Österreich “streng rechtlich genommen” (man nimmt gottseidank in Österreich selten etwas streng rechtlich) Hypnose nur von Medizinern ausgeübt werden dürfe, respektive dass es einen Gewerbeschein als Mentaltrainer oder Energetiker brauche, um “so etwas wie Hypnose” machen zu dürfen.
Schlagworte: gewerbeschein, hypnose, österreich